Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2022

Geschäftszahl

Ro 2019/16/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/16/0060 B 28. Februar 2020 RS 4

Stammrechtssatz

Die Gewichtung einzelner Indizien und somit auch die Sachverhaltsfeststellung auf ein Indiz zu stützen und ein anderes Indiz im Wege der Beweiswürdigung zu verwerfen, geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019160017.J06