Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/15/0093

Rechtssatz

Ob das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner amtswegigen Ermittlungspflicht weitere Ermittlungsschritte setzen muss, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre vergleiche VwGH 1.8.2017, Ra 2017/06/0072, 0073).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150093.L01