Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0604

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/10/0003 B 22. Februar 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Der Adressierung einer, insbesondere fristgebundenen, Eingabe kommt zentrale Bedeutung zu. Kontrolliert ein berufsmäßiger Parteienvertreter einen fristgebundenen Schriftsatz vor der Unterfertigung nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit, dann fällt ihm schon deshalb auffallende Sorglosigkeit zur Last. Sollte er aber seiner Kontrollpflicht nachgekommen sein, hat er darzulegen, aus welchen besonderen Gründen ihm die unrichtige Adressierung des Schriftsatzes dennoch nicht aufgefallen ist vergleiche E 4. Juli 2007, 2007/08/0090).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140604.L04