Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0600

Rechtssatz

Die Frage, ob sich die Rückführung eines Fremden, der (erfolglos) in Österreich internationalen Schutz begehrt hat, im Sinn des Artikel 8, MRK als (un-)verhältnismäßig darstellt, ist im Rahmen der Beurteilung, ob die Erlassung einer Rückkehrentscheidung zulässig ist, zu klären vergleiche Paragraph 9, Absatz eins, BFA-VG 2014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140600.L06