Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0394

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/18/0085 B 30. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Soweit in der Revision die Ansicht vertreten wird, dass das BVwG im gegenständlichen Asylverfahren an die Begründung des im Verfahren des Bruders des Revisionswerbers ergangenen Erkenntnisses (dem Bruder wurde der Status des Asylberechtigten zuerkannt) gebunden wäre, genügt es dem zu entgegnen, dass eine Bindungswirkung in Bezug auf die Verfahren betreffend andere Parteien nicht besteht vergleiche in diesem Sinn auch VwGH 1.6.2017, Ra 2017/08/0022).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140394.L02