Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0272

Rechtssatz

Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass es grundsätzlich im Fall von strafbaren Handlungen infolge Gewöhnung an Suchtmittel neben dem Abschluss einer Therapie noch eines maßgeblichen Zeitraums des Wohlverhaltens bedarf, um einen Wegfall der Gefährdung annehmen zu können vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/20/0259, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140272.L01