Verwaltungsgerichtshof
28.03.2019
Ra 2019/14/0106
Die bei der Zuerkennung von subsidiärem Schutz vorzunehmende einzelfallbezogene Beurteilung ist im Allgemeinen - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel vergleiche VwGH 22.11.2017, Ra 2017/19/0482, mwN; 30.1.2018, Ra 2017/20/0406).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140106.L01