Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.12.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/13/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/15/0035 E 27. August 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Soweit trennbare Absprüche vorliegen, ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen. Weist eine angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes mehrere trennbare Spruchpunkte auf, so kommt auch eine teilweise Zurückweisung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof in Betracht vergleiche z.B. VwGH 19.2.2018, Ra 2015/12/0008, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130077.L01