Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.02.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/13/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/15/0214 E 27. Oktober 1995 VwSlg 7035 F/1995 RS 1 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, daß sich

der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht

denkender Menschen zu der Leistung verpflichtet halten kann. Es

reicht nicht aus, daß die Leistung menschlich verständlich ist,

es muß vielmehr die Sittenordnung das Handeln gebieten. Ob dies

der Fall ist, bestimmt sich nach dem Urteil billig und gerecht

denkender Menschen, in dem das Rechtsgefühl der Gemeinschaft

zum Ausdruck kommt (Hinweis E 24.4.1990, 90/14/0064; E

11.6.1991, 91/14/0052).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130027.L03