Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.02.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/13/0027

Rechtssatz

Paragraph 34, Absatz 3, EStG 1988 macht den Anspruch auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung davon abhängig, dass die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwächst; dies ist dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige sich der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dabei ist die Zwangsläufigkeit des Aufwandes stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen vergleiche VwGH 20.11.2019, Ro 2018/15/0024).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130027.L01