Verwaltungsgerichtshof
03.11.2021
Ra 2019/13/0011
GRS wie Ra 2014/07/0031 E 23. Oktober 2014 VwSlg 18955 A/2014 RS 3
Ein Qualitätssicherungssystem gemäß Paragraph 3, Absatz eins a, Ziffer 6, ALSAG 1989 umfasst - generell gesprochen - eine Aufbauorganisation, Verantwortlichkeiten, Abläufe, Verfahren und Mittel zur Verwirklichung des Ziels der Garantie gleichbleibender Qualität. Darüber hinaus beinhaltet ein Qualitätssicherungssystem auch Vorgaben zur Eingangskontrolle, zur Eigen- und Fremdüberwachung, zu Aufzeichnungspflichten sowie gegebenenfalls zur Kennzeichnung als Information für Anwender.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130011.L03