Verwaltungsgerichtshof
11.03.2022
Ro 2019/13/0002
Auf ein Qualitätssicherungssystem kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn aufgrund der Kenntnisse der Materialherkunft vom wahrscheinlichen Fehlen von Kontaminierungen ausgegangen werden kann vergleiche VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019130002.J04