Verwaltungsgerichtshof
22.09.2020
Ra 2019/12/0033
Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen zu gewinnen vergleiche VwGH 16.10.1989, 89/12/0094).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120033.L01