Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0018

Rechtssatz

Selbst durch ein (Wohl-)Verhalten während eines längeren Zeitraums vor der Dienstpflichtverletzung wird diese dadurch nicht aufgehoben vergleiche VwGH 23.2.2007, 2006/12/0075).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120018.L04