Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0209

Rechtssatz

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung schließt es auch nicht von vornherein aus, danach die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückzuverweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110209.L02