Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0187

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/11/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/11/0314 E 29. Mai 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Die Abwehrrechtsposition eines Interessenten reicht nur so weit, dass er einerseits seine prozessuale Stellung als Interessent verteidigen und andererseits verhindern kann, dass der Rechtserwerb durch einen Nichtlandwirt grundverkehrsbehördlich genehmigt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019110187.L02