Verwaltungsgerichtshof
15.03.2022
Ra 2019/11/0187
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/11/0188
GRS wie Ra 2017/11/0314 E 29. Mai 2019 RS 4
Die Abwehrrechtsposition eines Interessenten reicht nur so weit, dass er einerseits seine prozessuale Stellung als Interessent verteidigen und andererseits verhindern kann, dass der Rechtserwerb durch einen Nichtlandwirt grundverkehrsbehördlich genehmigt wird.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019110187.L02