Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2022

Geschäftszahl

Ro 2019/11/0020

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ro 2021/11/0007 B 18.10.2022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019110020.J02