Verwaltungsgerichtshof
22.10.2020
Ro 2019/10/0038
GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019100038.J01