Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2020

Geschäftszahl

Ro 2019/10/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019100038.J01