Verwaltungsgerichtshof
20.03.2019
Ra 2019/09/0032
Bei der Frage zu der "vom Anlass gebotenen Verlässlichkeit" einer Maßnahme zur Identitätsfeststellung nach Paragraph 26, Absatz 4 a, AuslBG handelt es sich um eine Beurteilung im Einzelfall.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019090032.L02