Verwaltungsgerichtshof
20.11.2019
Ro 2019/08/0016
Aus der in Paragraph 8, SBBG wiedergegebenen gesetzlichen Definition eines "Scheinunternehmens" folgt für jene Scheinunternehmer, in deren Bereich Dienstnehmer tatsächlich eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, dass sie grundsätzlich iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG Dienstgeber sein können, die einen Dienstnehmer iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG beschäftigen, sodass dieser gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG pflichtversichert ist vergleiche auch die in Paragraph 9, SBBG vorausgesetzte Pflicht des Scheinunternehmens, als Dienstgeber Entgelt zu zahlen).
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019080016.J03