Verwaltungsgerichtshof
26.01.2023
Ra 2019/07/0102
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/07/0103
Ra 2019/07/0104
Die Beurteilung der Einbringung von in einer Gemeinde anfallendem Räumschnee kann hinsichtlich seiner Beschaffenheit nicht auf die gleiche Art erfolgen wie die Beurteilung etwa der Einbringung von Abwässern einer Abwasserreinigungsanlage mit im Detail bekannten Inhaltsstoffen. Dementsprechend stellt Paragraph 103, Absatz eins, Litera j, WRG 1959 bereits seinem Wortlaut nach auf die "Natur des Projektes" ab.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2019070102.L02