Verwaltungsgerichtshof
06.11.2019
Ra 2019/07/0101
Die wasserrechtliche Bewilligung eines Projekts steht mit den für seine Ausführung vorgeschriebenen Auflagen in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang. Der Konsens kann somit nicht isoliert von den mit ihm verknüpften Auflagen bestehen vergleiche VwGH 13.10.2011, 2010/07/0022).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019070101.L02