Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/07/0081

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/07/0082

Ra 2019/07/0083

Ra 2019/07/0130

Rechtssatz

Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde vergleiche VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070081.L11