Verwaltungsgerichtshof
28.05.2020
Ra 2019/07/0081
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/07/0082
Ra 2019/07/0083
Ra 2019/07/0130
Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde vergleiche VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070081.L11