Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/07/0018

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/07/0019

Rechtssatz

Das VwG ist zum Ergebnis gekommen, dass die vom Revisionswerber für einzelne Objekte in den Raum gestellten Kosten von lediglich einigen Hundert Euro nicht die vollen Anschlusskosten iSd. Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, OÖ WasserversorgungsG 2015 darstellen. Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, OÖ WasserversorgungsG 2015 stellt nicht darauf ab, von wem (in der Vergangenheit) die derart abgegrenzten Anschlusskosten wirtschaftlich getragen wurden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019070018.L02