Verwaltungsgerichtshof
03.10.2019
Ra 2019/05/0280
Der Begriff des "Kellers" umfasst keine spezifische Verwendung, sondern es ist ausschließlich auf die Lage der Räume (zumindest teilweise) unterhalb des Erdbodens abzustellen vergleiche VwGH 26.3.2019, Ra 2018/05/0217).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050280.L01