Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0280

Rechtssatz

Der Begriff des "Kellers" umfasst keine spezifische Verwendung, sondern es ist ausschließlich auf die Lage der Räume (zumindest teilweise) unterhalb des Erdbodens abzustellen vergleiche VwGH 26.3.2019, Ra 2018/05/0217).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050280.L01