Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0111

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/05/0112

Ra 2019/05/0113

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Erkenntnis des VwG wurden u.a. die Beschwerden der Revisionswerber gegen den Bescheid des zuständigen Bauausschusses über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zurückgewiesen. Diesbezüglich konnten die Revisionswerber demnach allenfalls in ihrem Recht auf Sachentscheidung, d.h. auf meritorische Erledigung der Beschwerde, verletzt worden sein, nicht aber in dem als Revisionspunkt geltend gemachten Recht auf Unterbleiben der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vergleiche VwGH 26.9.2019, Ra 2019/10/0101 bis 0103; 25.9.2019, Ra 2018/06/0171, jeweils mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050111.L02