Verwaltungsgerichtshof
17.11.2022
Ro 2019/05/0024
Der UVP-Gesetzgeber führte mit der UVP-Novelle 2016 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2016,) Paragraph 3 b, leg.cit. in das Gesetz ein und stellte damit (auch) klar, dass diese Bestimmung generell auf alle Verfahren des UVP-G 2000 Anwendung finden soll vergleiche ErläutRV 626 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode Sie findet damit auch auf das Feststellungsverfahren nach Paragraph 3, Absatz 7, UVP-G 2000 Anwendung.
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019050024.J02