Verwaltungsgerichtshof
22.03.2023
Ro 2019/04/0234
Es besteht insbesondere im Kontext eines einheitlichen Binnenmarktes mit echtem Wettbewerb für das Unionsrecht ein Interesse daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird vergleiche VwGH 18.6.2012, 2010/04/0011, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2019040234.J02