Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0143

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat zum Ausdruck gebracht, dass ein Vertrauen auf die Richtigkeit einer Rechtsauskunft voraussetzt, dass die Auskunft auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage beruht bzw. der Rechtsunterworfene den maßgeblichen Sachverhalt mit allen einzelnen Momenten konkret dargelegt hat vergleiche VwGH 15.2.2013, 2010/09/0240; 2.9.2015, Ra 2015/08/0073). Ein gerechtfertigtes Vertrauen auf die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes erfordert daher insoweit das Vorliegen übereinstimmender Sachverhalte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040143.L06