Verwaltungsgerichtshof
09.03.2021
Ra 2019/04/0143
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in einem Verwaltungsstrafverfahren kann - dem Grunde nach - einer Auskunft durch die zuständige Behörde gleichgehalten werden vergleiche - dort noch zur Entscheidung eines Unabhängigen Verwaltungssenates - VwGH 28.2.2018, Ra 2018/04/0004, Rn. 36).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040143.L05