Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0143

Rechtssatz

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in einem Verwaltungsstrafverfahren kann - dem Grunde nach - einer Auskunft durch die zuständige Behörde gleichgehalten werden vergleiche - dort noch zur Entscheidung eines Unabhängigen Verwaltungssenates - VwGH 28.2.2018, Ra 2018/04/0004, Rn. 36).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040143.L05