Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0121

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des Paragraph 360, Absatz 5, GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt vergleiche VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040121.L01