Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.08.2019

Geschäftszahl

Ro 2019/04/0020

Rechtssatz

Liegen - wie hier in Bezug auf die getrennt zu sanktionierenden Tatbestände - trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu überprüfen vergleiche etwa VwGH 29.11.2017, Ro 2017/04/0020, Rn. 25 mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019040020.J03