Verwaltungsgerichtshof
30.04.2019
Ro 2019/04/0013
Da Paragraph 2, Ziffer 2, Spielzeugkennzeichnungsverordnung unter anderem in Umsetzung des Artikel 4, Absatz 6, der Richtlinie 2009/48/EG erlassen wurde, ist der Begriff "Kontaktanschrift" auf dem Boden des Unionsrechts so weit wie möglich im Lichte des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auszulegen und anzuwenden, um das mit ihr angestrebte Ziel zu erreichen vergleiche VwGH 19.6.2018, Ra 2017/03/0104, Rn. 23, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019040013.J01