Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0130

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/03/0072 E 30. Jänner 2013 RS 3

Stammrechtssatz

Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches einer verurteilenden Entscheidung eines Strafgerichts bewirkt, dass dadurch - vorbehaltlich einer allfälligen Wiederaufnahme des Strafverfahrens - mit absoluter Wirkung, somit gegenüber jedermann, bindend festgestellt ist, dass die schuldig gesprochene Person die strafbare Handlung entsprechend den konkreten Tatsachenfeststellungen des betreffenden Urteils rechtswidrig und schuldhaft begangen hat (Hinweis E vom 21. Oktober 2011, 2010/03/0165, mwH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030130.L01