Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0048

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0049

Ra 2019/03/0050

Ra 2019/03/0051

Rechtssatz

Hat der Revisionswerber den angefochtenen Beschluss, der mehrere trennbare Spruchpunkte enthielt, in zwei getrennten Revisionen angefochten, ist der vom Revisionswerber in beiden Revisionen pauschal begehrte Aufwandersatz dabei in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 53, Absatz 2, VwGG so zu beurteilen, als ob der Revisionswerber den angefochtenen Beschluss - mag dieser auch trennbare Absprüche enthalten - in einer Revision angefochten hätte vergleiche VwGH 6.5.1998, 97/21/0613).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030048.L17