Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0041

Rechtssatz

Im Rahmen der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, RAO kann auch die einer getilgten Verurteilung zu Grunde liegende Straftat im Rahmen eines zu beurteilenden Gesamtverhaltens Berücksichtigung finden vergleiche VwGH 21.12.1999, 97/19/0787, mit weiteren Nachweisen), und zwar nicht bloß bei wiederholter Straffälligkeit.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030041.L03