Verwaltungsgerichtshof
26.06.2019
Ro 2019/03/0019
Dem jeweiligen Bezirksjägermeister ist - unabhängig davon, ob er selbst oder sein Stellvertreter Mitglied der jeweiligen Bewertungskommission ist - die Aufgabe des Organisierens der Trophäenbewertung gesetzlich übertragen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019030019.J09