Verwaltungsgerichtshof
16.12.2019
Ra 2019/02/0230
GRS wie Ro 2017/05/0007 E 27. Juni 2017 RS 1
Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde handelt es sich um eine Rechtsfrage gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG 2014. Die Prüfung der Rechtzeitigkeit hat jedenfalls dann, wenn Anhaltspunkte für die Verspätung eines Rechtsmittels vorliegen, von Amts wegen zu erfolgen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020230.L01