Verwaltungsgerichtshof
26.11.2019
Ra 2019/02/0174
Die nach Artikel 6, Absatz eins, oder Absatz 3, Litera d, MRK gewährten Rechte verlangen, dass der Angeklagte eine angemessene und geeignete Gelegenheit erhält, die Glaubwürdigkeit eines gegen ihn aussagenden Zeugen grundsätzlich in Frage zu stellen, sei es in dem Zeitpunkt, in dem der Zeuge die Aussage ablegt, sei es zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens vergleiche VwGH 29.1.2009, 2007/09/0243).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/02/0175
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020174.L02