Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/02/0174

Rechtssatz

Die nach Artikel 6, Absatz eins, oder Absatz 3, Litera d, MRK gewährten Rechte verlangen, dass der Angeklagte eine angemessene und geeignete Gelegenheit erhält, die Glaubwürdigkeit eines gegen ihn aussagenden Zeugen grundsätzlich in Frage zu stellen, sei es in dem Zeitpunkt, in dem der Zeuge die Aussage ablegt, sei es zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens vergleiche VwGH 29.1.2009, 2007/09/0243).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/02/0175

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020174.L02