Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/02/0118

Rechtssatz

Die Einstufung eines Straßenteiles als Gehsteig stellt stets eine rechtliche Beurteilung dar, die aufgrund der getroffenen Feststellungen zu erfolgen hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019020118.L04