Verwaltungsgerichtshof
26.08.2020
Ra 2019/02/0118
Die Einstufung eines Straßenteiles als Gehsteig stellt stets eine rechtliche Beurteilung dar, die aufgrund der getroffenen Feststellungen zu erfolgen hat.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019020118.L04