Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/02/0096

Rechtssatz

Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020096.L03