Verwaltungsgerichtshof
24.06.2019
Ra 2019/02/0096
Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020096.L03