Verwaltungsgerichtshof
11.09.2019
Ra 2019/02/0094
GRS wie Ra 2018/02/0284 E 23. Jänner 2019 RS 2
Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in Paragraph 99, StVO 1960 mit ihren unterschiedlichen Strafrahmen entsprechend gewichtet vergleiche VwGH 6.7.2015, Ra 2015/02/0042).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020094.L03