Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/02/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/12/0038 B 22. April 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Nach dem Ergehen der Entscheidung des VwGH, deretwegen ein anderes Verfahren (vor einer Behörde) ausgesetzt worden war, ist das Verfahren über die Revision gegen den Aussetzungsbescheid gegenstandslos geworden und einzustellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020017.L03