Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0472

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/20/0040 B 11. April 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Beurteilung des rechtlichen Begriffs der Glaubhaftmachung auf der Grundlage positiv getroffener Feststellungen von Seiten des erkennenden VwG vorzunehmen, aber im Fall der Unglaubwürdigkeit der Angaben des Asylwerbers können derartige positive Feststellungen vom VwG nicht getroffen werden vergleiche VwGH 18.11.2015, Ra 2015/18/0237-0240, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010472.L04