Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0085

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften erfüllt das Verleihungshindernis des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Absatz 5, StbG 1985, wobei es lediglich auf das objektive Vorliegen dieses Verleihungshindernisses ankommt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010085.L05