Verwaltungsgerichtshof
04.04.2019
Ra 2019/01/0085
Die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften erfüllt das Verleihungshindernis des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Absatz 5, StbG 1985, wobei es lediglich auf das objektive Vorliegen dieses Verleihungshindernisses ankommt.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010085.L05