Verwaltungsgerichtshof
27.08.2018
Ra 2018/22/0136
Die Darlegung von Gründen iSd Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 betrifft die Erfolgsvoraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (es handelt sich nicht um eine bloße Verfahrenshandlung), sodass die Fremde nicht zu einem diesbezüglichen Vorbringen anzuleiten ist vergleiche VwGH 3.3.2011, 2009/22/0098).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220136.L03