Verwaltungsgerichtshof
30.06.2021
Ra 2018/22/0124
Grundsätzlich ist auch bei einem jahrzehntelangen Inlandsaufenthalt die Versagung eines Aufenthaltsrechts trotz fortgeschrittener Integration nicht ausgeschlossen, sofern vom Fremden eine spezifische Gefährdung ausgeht, die eine derartige Entscheidung iSd. Paragraph 9, BFA-VG 2014 in Verbindung mit Artikel 8, MRK geboten erscheinen lässt vergleiche VwGH 16.7.2020, Ra 2019/21/0335).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220124.L05