Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0102

Rechtssatz

Die "Bagatellgrenze" des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG erfasst nicht auch Amtsrevisionen, sodass eine Amtsrevision zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe und des Strafrahmens möglich ist vergleiche VwGH 15.4.2016, Ra 2014/02/0058).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220102.L01