Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0162 E 16. Jänner 2018 RS 6

Stammrechtssatz

Eine unterbliebene Berücksichtigung der im mittlerweile abgelaufenen Studienjahr abgeschlossenen Prüfungen kann für sich allein im Verfahren betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß Paragraph 64, Absatz eins und 3 NAG 2005 eine Behebung und Zurückverweisung nach Paragraph 28, Absatz 3, zweiter Satz VwGVG 2014 nicht rechtfertigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220049.L03