Verwaltungsgerichtshof
28.02.2022
Ro 2018/22/0012
GRS wie 2011/23/0129 E 18. Oktober 2012 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)
Bei Fehlen einer besonderen Erteilungsvoraussetzung ist der Verlängerungsantrag von der Niederlassungsbehörde abzuweisen und nicht die Vorgehensweise nach Paragraph 25, Absatz eins, NAG 2005 (Verständigung der Fremdenpolizeibehörde zur allfälligen Einleitung eines Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme) einzuhalten vergleiche E 27. Mai 2010, 2008/21/0608). Eine allein auf das Fehlen besonderer Erteilungsvoraussetzungen abstellende Erlassung einer Ausweisung nach Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 2, FrPolG 2005 ist hingegen nicht zulässig vergleiche E 22. März 2011, 2008/18/0028).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2018220012.J02